Gesetzeslage für Hundehalter

Leinenpflicht, besonders zur Brut- und Setzzeit zwischen April und Juli, gilt nicht in allen Bundesländern, obwohl in dieser Zeit Jungwild zur Welt kommt, das nicht bis kaum flüchten kann. Allerdings greifen andere Gesetze, die Hundehalter unbedingt kennen sollten.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Landwirte geeignete Maßnahmen zu ergreifen haben, um Jungwild bei der Mahd weder zu verletzen, noch zu töten. Welche Maßnahmen das sind, ist nicht vorgeschrieben. Das ist auch nicht notwendig, denn die geltenden Gesetze reichen aus, um Wild ausreichend zu schützen. Diese gilt es kompromisslos zu beachten. Die Verantwortung trägt dabei derjenige, der eine Maschine führt.

Wichtig: Genau das selbe gilt auch für diejenigen, die Hunde führen! Denn das Gesetz macht zwischen Mähbalken und Hund keinen Unterschied.

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Foto: Felix Wolf auf Pixabay