Klare Abgrenzung der „Erholungsgebiete“ von „Naturschutzgebieten“ sorgt für Bestandsschutz des Drohnen-Equipments zur Rehkitzrettung
Was ändert sich 2024 mit Wegfall der Übergangsregelungen für die Rehkitzrettung?
Was passiert mit den bereits angeschafften Bestandsdrohnen?
Was muss bei Neuanschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung ab 2024 beachtet werden?
Diese und alle Fragen, die ab dem kommenden Jahr für Drohnenpiloten relevant werden, beantwortet unser Kooperationspartner BVCP.