Eine der schwierigsten Fragen tritt auf, wenn man beim Absuchen der Wiese das Gelege eines Bodenbrüters findet, beispielsweise eines Fasans, eines Rebhuhns oder Kiebitz. Eier werden nie weglaufen können.
Doch auch das Ausmähen von Gelegen ist eine Straftat. Handelt es sich um Vögel, die im Jagdgesetz stehen (z. B. der Fasan oder Rebhuhn), macht man sich der Wilderei schuldig. Alle anderen Vogelarten schützt das Naturschutzgesetz (siehe "Rechtliche Grundlagen" weiter unten) und sieht ebenfalls Strafen für dessen Verletzung vor.
Andreas Mohr, Gründer des Rebhuhnhegerings Wetterau und Träger des Umweltschutzpreises des Wetteraukreises sowie Louiza Krahn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Michael-Otto-Institut im NABU, Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz geben wichtige Tipps, was man beim Fund eines Geleges zu tun ist.
Die gesamte Arbeit "Feldtag zum Thema Jungwildrettung" finden Sie hier.
Eine Übersicht haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Mit herzlichem Dank an Andreas Mohr und Louiza Krahn für die Unterstützung.
Fotos:
Kiebitznest: Von Rasbak - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Wikipedia
Rebhuhn-Küken: Werner Beeke
Zunächst ein wichtiger Hinweis: Damit aus einer gut gemeinten Aktion keine Straftat wird, setzen Sie sich bitte ausreichend mit der Gesetzeslage auseinander. Besteht die Möglichkeit von Bodenbrütern in der zu mähenden Fläche, ziehen Sie bitte rechtzeitig vorab Hilfe von Fachleuten hinzu.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Begriffsbestimmungen
- § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (Abs. 1)
- § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (Abs. 5)
- § 69 Bußgeldvorschriften (Abs. 2)
- § 71 Strafvorschriften
- § 71 a Strafvorschriften
Strafgesetzbuch (StGB)
Um die Nester herum zu mähen und eine Grasinsel stehen zu lassen, wird zwar oft empfohlen, ist aber nur unter bestimmten Bedingungen wirkungsvoll.
Über einige Zeit probierte man die Technik, kleine Inseln stehen zu lassen, an Brachvogelgelegen mit dem Ergebnis, dass sie in der nächsten Nacht gefressen waren. Über 90% der Brachvogelverluste fanden in der Nacht statt. Thermologger in den Nestern lieferten Daten über den genauen Zeitpunkt des Raubüberfalls.
Raubwild wie der Fuchs sucht die Flächen nach dem Mähen ab und läuft jede interessante Struktur bevorzugt an.
Deshalb gilt: wenn Inseln stehen gelassen werden, geben Sie ihnen ausreichend Schonbereich von rund 40 x 40 Metern, um das Interesse der Raubtiere nicht zu wecken.
Lässt sich vereinbaren, die Fläche nicht zu mähen bis die Tiere flügge sind, ist das die einzig ideale Lösung.
Denn selbst wenn die Küken geschlüpft sind und laufen können, haben sie - solange sie nicht weg fliegen können - kaum eine Chance, einer Mähmaschine zu entkommen. Vogelküken wie die des Kiebitz beispielsweise verteilen sich zu ihrem Schutz strategisch auf der ganzen Fläche. Selbst wenn ein, zwei Tiere es aus der Wiese schaffen sollten, besteht die Gefahr, einen Teil der Küken zu vermähen.
Falls der Mähtermin nicht verschoben werden kann, sollte - soweit möglich - mit dem Landwirt vereinbart werden, großzügige Teile der Wiese - mindestens 40 x 40 Meter - stehen zu lassen, ohne auffällige Strukturen zu schaffen, die von Raubtieren leicht gefunden werden können. Komplette, breite Streifen, in denen sich Gelege befinden, machen es nicht ganz so einfach, die Eier zu finden, wie wenn lediglich kleine Inseln stehen bleiben.
Besser noch wäre es, wenn lediglich die Hälfte der Wiese gemäht wird, in der sich keine Gelege befinden, die zweite Hälfte später.
Gibt es eine Möglichkeit des Ausgleichs für den Landwirt, bei der ersten Mahd weniger Futter oder Silage mähen zu können, bieten Sie diesen bitte an.
Sie können die Gelege zwar mit einem Elektronetz einzäunen. Diese Netze gibt es aber nur bis zu einer Höhe von ca. 1 Meter. Das Ergebnis eines Versuchs war ernüchternd: Die Gelege waren ebenfalls gefressen, denn ein Fuchs überspringt problemlos Hindernisse bis zu 1,5 Metern.
Damit diese Methode möglichen Erfolg verspricht, ist Erfahrung nötig, weshalb sie unbedingt von Biologen oder anderen erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden sollte. Ein Geflügel-Schutzzaun, der nur im oberen Bereich Strom führt, damit geschlüpfte Küken gefahrlos die Barriere überwinden können, muss zunächst beobachtet werden. Auch unter den Vögeln gibt es mutigere und ängstlichere. Sieht die Mutter einen solchen Zaun als unüberwindbares Hindernis, muss der Zaun wieder entfernt werden. Des Weiteren gilt auch hier, dass um den Zaun ausreichend Schutzraum stehen gelassen werden muss, um Raubwild nicht anzulocken.
Achtung: Diese Methode ist zwar nach dem Verschieben der Mahd relativ sicher, gehört aber ausschließlich in erfahrene und kundige Hände. Denn die Entnahme von Wildtieren (dazu zählen ebenfalls Eier und Eierschalen) erfüllt andernfalls den Tatbestand der Verletzung des speziellen Artenschutzrechts nach §44 BNatSchG. Werden Eier von unter dem Jagdrecht liegende Arten entnommen kann es sogar als Wilderei ausgelegt werden.
Auch die Ausnahme nach § 45 Abs. 5 sollte eingehend geprüft werden. Denn es ist nicht klar, ob ein bebrütetes, intaktes Gelege als hilflos gilt.
Sind Sie entsprechend qualifiziert und autorisiert, können Sie das Gelege bergen und ausbrüten. Dazu brauchen sie entweder die passende Glucke oder die richtige Brutmaschine.
- Für jedes zu erwartende Gelege muss eine Glucke vorgehalten werden.
- Die Glucke muss zum richtigen Zeitpunkt auch glucken.
- Sie brauchen die entsprechenden Stallungen/Volieren und brauchen das handwerkliche Wissen und Können, wie sie mit den Tieren umgehen.
Vergleichbar ist das mit Rettungshunden. Sie müssen dauerhaft gepflegt und trainiert werden, ohne Wissen um das Eintreffen des Auftrags. Die optimale Hühner-Rasse ist zudem noch nicht gefunden, weshalb es beim Einsatz von Glucken immer noch zu Verlusten kommen kann. Mal klappt es super, mal weniger. Hier macht sich der Wandel der Zeit schmerzlich bemerkbar und fehlen zunehmend die ländlichen Kleintierzüchter mit ihrem großen Erfahrungsschatz aus langjähriger Arbeit.
Die richtige Brutmaschine:
Achten Sie unbedingt auf Qualität. Nach einigen versuchen mit niedrigpreisigen Brutmaschinen gab es immer wieder Küken mit verkrüppelten Ständern oder Verluste beim Schlüpfvorgang.
Bei Fragen über geeignete Brutmaschinen wenden Sie sich gerne an Mohr + Partner.
Die Küken sind geschlüpft:
Nach dem Schlüpfen brauchen Sie Aufzuchtskisten und das richtige Futter. Achten Sie bitte auch hier auf entsprechende Qualität. So lassen sich Verluste bei der Aufzucht weitestgehend vermeiden.
Gelege verschiedener Vogelarten:
Wenn Sie mit dem Anfall verschiedener Gelege und aus verschiedenen Vogelarten rechnen müssen, brauchen sie entsprechend viele Brutmaschinen und natürlich auch mehrere Aufzuchtskästen, da Sie verschieden große Küken nicht beieinander halten können.
Haltung der Küken:
In die Auswilderungsvoliere kommen die Küken erst, wenn das Deckgefieder Regen standhält. Das ist nach ca. sieben Wochen der Fall. Bis dahin halten Sie sie an einem trockenen, geschützten Platz unter Rotlichtlampen.
Hygiene und Gesundheit:
Top Hygiene und eine funktionierende Gesundheitsüberwachung ist absolute Voraussetzung. Sämtliche Krankheiten müssen im Entstehungsstadium sicher festgestellt werden und mit geeigneten Maßnahmen eingegriffen werden können.
Auswilderung:
Die fachgerechte Auswilderung entscheidet letztendlich über den Erfolg der ganzen Arbeit. "Einfach auf die Wiese kippen" ist nicht nur uncool, sondern auch Unfug. Jede Art benötigt ihre eigene Auswilderungsmethode, damit die Jungtiere Artanschluss finden können.
Auswilderung am Beispiel Rebhuhn:
"Für unsere Rebhühner, aus der Mahd der privaten Obstbaumstücke haben wir z. B. Flechtkörbe mit einer langen Schnur. Sie suchen sich ein kinderloses Paarhuhn und setzen in deren Streifgebiet die Küken unter den Flechtkorb. In der Regel folgt das Paarhuhn den Rufen der Kleinen und sobald Kontakt durch den Korb hergestellt ist, ziehen sie aus der Deckung heraus an der Schnur, damit der Korb kippt und die Küken freigibt.
Das ist der Lohn der Mühe.