Eine der schwierigsten Fragen tritt auf, wenn man beim Absuchen der Wiese das Gelege eines Bodenbrüters findet, beispielsweise eines Fasans, eines Rebhuhns oder Kiebitz. Eier werden nie weglaufen können.

Doch auch das Ausmähen von Gelegen ist eine Straftat. Handelt es sich um Vögel, die im Jagdgesetz stehen (z. B. der Fasan oder Rebhuhn), macht man sich der Wilderei schuldig. Alle anderen Vogelarten schützt das Naturschutzgesetz (siehe "Rechtliche Grundlagen" weiter unten) und sieht ebenfalls Strafen für dessen Verletzung vor.

Andreas Mohr, Gründer des Rebhuhnhegerings Wetterau und Träger des Umweltschutzpreises des Wetteraukreises sowie Louiza Krahn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Michael-Otto-Institut im NABU, Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz geben wichtige Tipps, was man beim Fund eines Geleges zu tun ist.

Die gesamte Arbeit "Feldtag zum Thema Jungwildrettung" finden Sie hier.
Eine Übersicht haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Mit herzlichem Dank an Andreas Mohr und Louiza Krahn für die Unterstützung.

 

Fotos:
Kiebitznest: Von Rasbak - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Wikipedia
Rebhuhn-Küken: Werner Beeke