Alois Rainer unterstreicht in einer Mitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dass Wildtiere im dichten, hohen Bewuchs aus den Kabinen moderner Erntemaschinen kaum sichtbar sind – mit fatalen Folgen insbesondere für junge Rehe. Die bereitgestellten Fördermittel in Millionenhöhe seien daher ein gezieltes Signal für mehr Tierschutz. Auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen habe er großen Wert darauf gelegt, das Programm fortzusetzen. Sein ausdrücklicher Dank gelte den zahlreichen Ehrenamtlichen sowie den örtlichen Jäger- und Hegegemeinschaften, deren Einsatz zur Rehkitzrettung eine tragende Rolle spiele.
Künftig wird die Unterstützung als pauschaler Zuschuss von 3.000 Euro je Drohne gewährt. Dieses Modell soll das Antragsverfahren vereinfachen, die Bewilligung beschleunigen und sicherstellen, dass die Technik rechtzeitig zur Mähsaison einsatzbereit ist. Neu ist zudem, dass die geförderten Drohnen auch bei der Eindämmung von Tierseuchen eingesetzt werden dürfen – allerdings ausschließlich auf Weisung der jeweils zuständigen Behörden.
Lesen Sie hier die entsprechende Pressemitteilung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderrichtlinie wurde inzwischen im Bundesanzeiger bekannt gemacht; Anträge sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene mit Vereinsstatus sowie weitere eingetragene Organisationen auf regionaler oder lokaler Ebene, sofern sie laut Satzung die Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren als zentralen Zweck verfolgen.